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Bayern/Rosenheim/Wald

Marktlage und Preisentwicklung

Der Waldmarkt im Landkreis Rosenheim ist geprägt von der Alpenvorland-Lage, der Nähe zu München und Salzburg, und dem enormen Erholungswert. Waldflächen hier sind absolute Raritäten - das Angebot ist minimal, die Nachfrage gigantisch. Vermögende Privatpersonen aus München, Rosenheim und Salzburg suchen eigenen Wald als Kapitalanlage, Erholungsraum und Naturerbe mit Alpenblick. Die touristische Region (Chiemsee, Alpen, Millionen Touristen) macht Wald auch für nachhaltige Tourismus-Konzepte interessant. Institutionelle Investoren schätzen CO2-Kompensations-Potential. Die Verkehrsanbindung (A8, Bahnlinien) ermöglicht schnelle Erreichbarkeit. Erschlossene Waldstücke mit Forstwegen, nachhaltiger Bewirtschaftung (FSC/PEFC) und Alpenblick sind extrem begehrt. Die Preise gehören zu den höchsten in Bayern - Wald mit Erholungswert in Alpen-Nähe ist ein Luxusgut.

Bodenqualität und Anbaubedingungen

Die Waldstandorte im Landkreis Rosenheim bieten gute Wuchsbedingungen im Alpenvorland-Klima mit höheren Niederschlägen. Typisch sind Mischbestände mit Fichte, Buche, Tanne - klimastabile Artenmischung wird zunehmend wichtig. Die Bonität ermöglicht Zuwachsraten von 8-11 Festmetern/ha/Jahr. Besonders wertvoll: Erschlossene Waldstücke mit Forstwegen, romantischem Charakter, eventuell Alpenblick. FSC/PEFC-Zertifizierung ist Standard. Wasserversorgung durch Alpenvorland-Klima ausgezeichnet.

Rechtliches und Genehmigungen

Waldverkäufe im Landkreis Rosenheim unterliegen Bundeswaldgesetz und Bayerischem Waldgesetz. Ab 2 Hektar ist Genehmigung durch Landratsamt Rosenheim erforderlich. Vorkaufsrecht gilt. Bei ökologisch wertvollen Flächen kann Naturschutzbehörden-Vorkaufsrecht bestehen. Forstbetriebspläne sind zu beachten.

Steuerliche Aspekte

Bei Haltedauer über 10 Jahren ist Veräußerungsgewinn steuerfrei (§23 EStG) - bei hohen Rosenheim-Preisen enorme Ersparnis! Gehörte Wald zum Betriebsvermögen: Sonderregelungen. Holzeinschlag-Einnahmen steuerpflichtig. CO2-Zertifikate haben ungeklärte Aspekte. Bei Erbschaft: Freibeträge können schnell ausgeschöpft sein. Steuerberater-Beratung empfohlen.

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